Der Ablauf einer Mediation
- Vorstellen des Mediationsverfahrens und abklären, ob Mediation stattfinden soll
- Sammeln der Themen, welche in der Mediation geregelt werden sollen
- Bearbeiten der Themen und Lösungsoptionen entwickeln
- Schlussvereinbarung / Memorandum erstellen
Vorstellen des Mediationsverfahrens und abklären ob Mediation stattfinden soll
Zu Beginn einer Mediation wird gemeinsam überprüft, ob Mediation für diesen speziellen Konflikt geeignet scheint. Hierzu stellt der Mediator / die Mediatorin das Mediationsverfahren mit seinen Prinziepien und den Ablauf vor. Jeder Mediant / jede Mediantin äußert seine Erwartungen an die Mediation. Auf dieser Grundlage entscheidet jeder und jede für sich: „Ja, ich möchte Mediation machen“ oder “ Nein, ich möchte keine Mediation“. Auch die Mediatorin / der Mediator teilt hier mit, ob Mediation geeignet scheint oder nicht.
Sobald geklärt ist, ob alle zur Mediation bereit sind und eine Vereinbarung getroffen wurde, wie mit der Vertraulichkeit umgegangen wird, geht es an die Themensuche.
Sammeln der Themen, welche in der Mediation geregelt werden sollen
Themen im Sinne der Mediation müssen von den Konfliktbeteiligten regelbar und verhandelbar sein, also sie persönlich und nicht Dritte betreffen, welche nicht anwesend sind.
Die Aufgabe des Mediators / der Mediatorin ist es, aus den Anliegen der Medianten regelbare, verhandelbar, wertfreie und ergebnisoffene Themen zu formulieren.
Diese Themen werden notiert und können jederzeit im Laufe einer Mediation ergänzt werden.
Bearbeiten der Themen und Lösungsoptionen entwickeln
Nachdem gemeinsam die Reihenfolge festgelegt wurde, in welcher die Themen besprochen werden, wird ein Thema nach dem anderen bearbeitet. Hierzu gehört auch, Lösungsoptionen zu entwickeln, mit welchen alle zufrieden sind.
Schlussvereinbarung / Memorandum erstellen
Sobald alle Themen bearbeitet sind, werden die Lösungsoptionen nochmals im Gesamten betrachtet und eine Schlussvereinbarung bzw. ein Momorandum erstellt.
Teilweise kann es nötig sein, sich vor einer entgültigen Entscheidung rechtlichen Rat einzuholen.