Die Prinzipien der Mediation

Missverständnisse, schwelende und ungelöste Konflikte belasten sehr.

Menschen in solchen Situationen sind oft verunsichert. Meistens ist das Vertrauensverhältnis untereinander angeknackst oder sogar völlig abhanden gekommen. Die gemeinsame Kommunikation besteht oft nur noch aus gegenseitigen Vorwürfen, Beschimpfungen oder es wird gar nicht mehr miteinander geredet.

Die Prinzipien der Mediation schaffen eine Basis, um sich in der Mediation begegnen zu können, um den vorhandenen Konflikt zu bearbeiten und nach Lösungen zu suchen.

Eigenverantwortung, Freiwilligkeit, Informiertheit, Vertraulichkeit, sowie ein allparteilicher Mediator sind Prinzipien der Mediation. Die Mediatorin müssen darauf achten, dass diese Prinzipien der Mediation eingehalten werden, beziehungsweise überhaupt erfüllbar sind. Falls die Prinzipien der Mediation nicht eingehalten werden können, muss die Mediatorin auf die Grenzen der Mediation achten und diese ansprechen.

Die Prinzipien der Mediation im Detail:

Eigenverantwortung / Autonomie

In der Mediation ist jede Person für ihr Tun und Handeln verantwortlich. Es sind all diejenigen Personen in der Mediation vertreten, welche an einem Konflikt beteiligt sind – jedoch keine Außenstehenden. Die Mediation stärkt die Autonomie, da jeder und jede gefordert ist, für sich zu sprechen, seine Bedürfnisse einzubringen und seine Erwartungen zu artikulieren.

Freiwilligkeit

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, welches jederzeit wieder beendet werden kann. Jede beteiligte Person entscheidet für sich, was er oder sie einbringen möchte. Bevor die eigentliche Mediation startet, erläutert die Mediatorin / der Mediator das Mediationsverfahren, insbesondere die Prinzipien der Mediation. Danach sollte dann jede an der Mediation teilnehmende Person für sich selbst entscheiden – „Ja, ich möchte die Mediation“ oder „Nein, ich möchte keine Mediation“.

Informiertheit / Offenheit

die Mediation funktioniert nur dann, wenn jede Konfliktpartei bereit ist, die für die Regelung der Konfliktthemen notwendigen Informationen offen zu legen und sich darum zu kümmern, die für sich selber notwendigen Informationen zu erhalten.

Vertraulichkeit

Die Mediation ist ein vertrauliches Verfahren. Die Mediatorin / der Mediator ist per Mediationsgesetz §4 zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Medianten besprechen gemeinsam in der ersten Mediation, wie sie mit der Vertraulichkeit umgehen möchten und fassen hierüber einen gemeinsamen Beschluss.

Allparteilichkeit der Mediatorin / des Mediators

Die Mediatorin entscheidet nichts. Seine Aufgabe ist es, alle an dem Konflikt beteiligten Personen (die Medianten) zu verstehen und durch dieses Verständnis die Kommunikation unter den Parteien zu fördern. Die Mediatorin unterstützt die Medianten, den Konflikt eigenverantwortlich zu lösen.

Rechtliche Information

Je nach Konfliktthema ist es wichtig, die rechtliche Sitaution zu kennen, z.B. ob Fristen ablaufen, wie der gesetzliche Rahmen aussieht, usw. Um gut informiert eigenverantwortlich handeln zu können, ist es wichtig, auch die rechtliche Seite eines Konfliktes zu kennen. Daher kann je nach Konfliktthema eine juristische Beratung sinnvoll und notwendig sein.